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FAQ
Häufig gestellte Fragen
 
Frage: Ist eine vorzeitige Ablösung meines Vertrages möglich?
Antwort:

Bei Darlehensverträgen ist eine vorzeitige Ablösung unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist möglich. Die aktuelle Ablösesumme ist vom Darlehensnehmer unter Angabe der Vertragsnummer telefonisch, schriftlich, per Post, per Fax oder über die Homepage unter dem Punkt „Kundenverwaltung“ zu erfragen. Die Information geht Ihnen schnellstmöglich schriftlich zu.

Bei Leasingverträgen ist eine vorzeitige Ablösung nicht möglich.

Frage: Ist eine Ratenstundung meines Vertrages möglich ?
Antwort:

Für eine Vereinbarung zur Ratenstundung bei Darlehensverträgen setzten Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch mit uns in Verbindung, wir werden die Möglichkeiten individuell für Ihr Darlehen prüfen.

Ihr Leasingvertrag ist ein befristeter Mietvertrag. Die Leasingraten zahlen Sie für die monatliche Nutzung des Fahrzeuges. Es ist deshalb auch im Anbetracht des steuerlichen Hintergrundes keine Stundung möglich.

Frage: Wie erhalte ich den Kfz-Brief während der Laufzeit für Änderungen oder Eintragungen?
Antwort: Der Kfz-Brief wird auf Ihren Wunsch direkt an die zuständige Zulassungsstelle geschickt, die Sie uns bitte nennen mögen. Die Anforderung können Sie gleich hier über die Kundenverwaltung anfordern. Selbstverständlich ist auch eine telefonische oder schriftliche Anforderung möglich.
Frage Sind Sonderzahlungen auf meinen Vertrag möglich?
Antwort Unter Berücksichtigung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2% der Sonderzahlungssumme (mindestens 25€), kann die Zahlung auf die Ratenhöhe oder die Laufzeit verrechnet werden.

Bei Verträgen mit Schlussrate ist eine Verrechung auf die Schlussrate oder die Ratenhöhe möglich.

Bei Leasingverträgen ist eine Sonderzahlung nicht möglich.

Frage: Ist eine Änderung des Abbuchungstages möglich?
Antwort:

Bei Darlehensverträgen steht jeweils der 05. , 10. , 15. , 20. , 25. eines Monats zur Auswahl.

Bei Leasingverträgen jeweils der 05. oder 20. eines Monats.

Ihren Änderungswunsch können Sie entweder telefonisch, schriftlich oder ebenfalls hier auf der Homepage unter „Kundenverwaltung“, angeben.

Frage: Bin ich verpflichtet einen Unfallschaden zu melden?
Antwort:

Schäden ab einer Schadenshöhe von EUR 1.500,- müssen unter Angabe der regulierenden Versicherung mit Schadensnummer gemeldet werden.

Bei Leasingverträgen muss jeder Schaden gemeldet werden.

Eine Reparatur bei einem unserer Fiat- Alfa oder Lancia Händlern setzen wir hier voraus.

Bitte geben Sie bei der Meldung des Schadens die Versicherungsanschrift und die Schadennummer an.
   




   
 
 

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